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Bilanzberichtigung

Eine Bilanzberichtigung ist die Korrektur einer bereits beim Finanzamt eingereichten Bilanz, wenn diese einen unzulässigen oder fehlerhaften Bilanzansatz enthält. Eine Berichtigung ist erforderlich, wenn der Bilanzansatz gegen steuerrechtliche oder handelsrechtliche Vorschriften oder gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung verstößt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Bilanz den gesetzlichen Vorgaben entspricht. (vgl. Puke 2023, S. 64)


Beispiel: Ein Unternehmen stellt nach der Einreichung seiner Bilanz fest, dass eine Maschine versehentlich mit einem zu hohen Wert angesetzt wurde. Da dieser Bilanzansatz steuerlich unzulässig ist, wird die Bilanz berichtigt und der Wert der Maschine entsprechend den gesetzlichen Vorschriften korrigiert.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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