Die Bilanz ist eine kurze, wertmäßige Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital, die in Kontenform dargestellt wird. Sie bietet einen Überblick über Vermögen und Kapital, indem sie Gesamtwerte angibt und auf Einzelpositionen verzichtet. Gemäß § 242 HGB ist jeder Kaufmann zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet.
Die Aktiva zeigen die Mittelverwendung, darunter Investitionen des Kreditinstituts, Forderungen und Vermögen. Die Passiva zeigen die Mittelherkunft, einschließlich Fremd- und Eigenkapital sowie Verbindlichkeiten.
Bilanzen haben verschiedene Aufgaben: Sie informieren Gläubiger über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, geben Gesellschaftern Einblick (falls die Geschäftsführung nicht von ihnen wahrgenommen wird), dienen Finanzbehörden als steuerliche Bemessungsgrundlage und bieten potenziellen Anlegern Einblicke in die Unternehmensentwicklung.
Bei der Aufstellung einer Bilanz sind bestimmte Vorschriften zu beachten, wie die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie Klarheit, Übersichtlichkeit und Vollständigkeit. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 4)
Beispiel: Bankbilanz, Handelsbilanz, Steuerbilanz
Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Rechnungswesen. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler
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