Bietungsgarantie
- Andreas Armster

- 14. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Eine Bietungsgarantie ist eine Bankgarantie, die den Auftraggeber absichert, falls ein Anbieter nach Zuschlagserteilung den Auftrag nicht annimmt oder vereinbarte Sicherheiten nicht bereitstellt. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 22)
Beispiel: Ein Bauunternehmen bewirbt sich um einen öffentlichen Auftrag und hinterlegt eine Bietungsgarantie. Zieht es sein Angebot nach dem Zuschlag zurück, kann der Auftraggeber die Garantie in Anspruch nehmen, um entstandene Kosten auszugleichen.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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