Biersteuer
- Andreas Armster

- vor 7 Tagen
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Die Biersteuer ist eine Verbrauchsteuer auf Bier und bierhaltige Mischgetränke. Sie wird bei der Herstellung oder Einfuhr von Bier erhoben und richtet sich nach dem Stammwürzegehalt des Bieres. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 22)
Beispiel: Eine Brauerei produziert Bier in Deutschland. Für die hergestellte Menge muss sie Biersteuer an den Staat zahlen, deren Höhe vom Stammwürzegehalt des Bieres abhängt.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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