Bezugsrechtswert
- Andreas Armster

- 9. Juni
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Der Bezugsrechtswert ist der rechnerische Wert des Bezugsrechts, das Altaktionären bei einer Kapitalerhöhung zusteht. Er gleicht den Wertverlust der alten Aktien aus, der durch die Ausgabe neuer Aktien entsteht. (vgl. Weber 2016, S. 55 ff.)
Beispiel: Eine alte Aktie kostet 32 €, neue Aktien werden für 25 € ausgegeben. Bei einem Bezugsverhältnis von 5 : 2 beträgt der Bezugsrechtswert 2 € pro Bezugsrecht. Dadurch werden Altaktionäre für die Verwässerung ihres Anteils entschädigt.
Weber, M. (2016): Kaufmännisches Rechnen von A-Z. Formeln, Rechenbeispiele, Tipps für die Praxis. 10. Auflage. Freiburg: Haufe



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