Bezugsrechtsverhältnis
Das Bezugsrechtsverhältnis gibt an, wie viele alte Aktien ein Aktionär besitzen muss, um eine bestimmte Anzahl neuer Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung beziehen zu können. Es ergibt sich aus dem Verhältnis von altem zu neuem Grundkapital. (vgl. Weber 2016, S. 55)
Beispiel: Erhöht eine Aktiengesellschaft ihr Grundkapital von 80 Mio. € auf 100 Mio. €, beträgt das Bezugsrechtsverhältnis 4 : 1. Das bedeutet: Für 4 alte Aktien darf ein Aktionär 1 neue Aktie zum Vorzugskurs erwerben.
Weber, M. (2016): Kaufmännisches Rechnen von A-Z. Formeln, Rechenbeispiele, Tipps für die Praxis. 10. Auflage. Freiburg: Haufe




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