top of page
Das Bild zeigt einen Werbebanner von Amazon.

Bezugsrecht

Ein Bezugsrecht ist das Recht bestehender Aktionäre, bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien zuerst zu kaufen, um ihren prozentualen Anteil am Unternehmen zu erhalten. (vgl. Winkler 2021, S. 14 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen wie Deutsche Bank AG führt eine Kapitalerhöhung durch und gibt neue Aktien aus. Ein bestehender Aktionär besitzt 100 Aktien und erhält dafür Bezugsrechte, z. B. im Verhältnis 10:1. Das bedeutet: Für je 10 alte Aktien darf er 1 neue Aktie kaufen. So kann er seinen Anteil am Unternehmen gleich halten oder er verkauft die Bezugsrechte an andere Anleger.


Winkler, D. (2021): Schnellkurs Aktien. Erfolgreich kaufen und verkaufen Rendite trotz niedriger Zinsen. 13. Auflage. Regensburg: Walhalla Fachverlag

Kommentare


bottom of page