Bezugsgröße
- Andreas Armster

- vor 2 Tagen
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Eine Bezugsgröße ist in der Kostenrechnung und Leistungsrechnung die gemeinsame Verteilungsbasis, auf die die Endstellenkosten einer Kostenstelle bezogen werden, um sie verursachungsgerecht auf die Kostenträger aufzuteilen. Sie kann eine Mengengröße (z. B. Stückzahl, Fertigungsstunden, Maschinenstunden) oder eine Wertgröße (z. B. Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne) sein und dient als Grundlage für die Berechnung von Kalkulationssätzen oder Zuschlagsätzen. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 180 ff.)
Beispiel: Die Fertigungshauptkostenstelle H6 der Speedy GmbH hat Endstellenkosten von 86.820 EUR. Als Bezugsgröße werden die Fertigungsstunden gewählt. Teilt man die Endstellenkosten durch die insgesamt geleisteten 1.000 Fertigungsstunden, ergibt sich ein Kalkulationssatz von 86,82 EUR pro Stunde, der anschließend auf die einzelnen Produkte verteilt wird.
Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag


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