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Bezugsberechtigung

21. Aug.
1 Min. Lesezeit

Eine Bezugsberechtigung ist das Recht einer bestimmten Person, die Leistung aus einer Lebensversicherung zu erhalten, wenn diese fällig wird. Der Versicherungsnehmer bestimmt, wer bezugsberechtigt ist. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 139)


Beispiel: Eine Mutter schließt eine Lebensversicherung ab und bestimmt ihren Sohn als Bezugsberechtigten. Stirbt die Mutter und wird die Versicherungssumme fällig, hat der Sohn das Recht, die Auszahlung der Versicherungssumme zu erhalten.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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