Bewirtungsaufwendungen
- Andreas Armster

- 5. Juli
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Bewirtungsaufwendungen sind Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass. Sie können steuerlich nur berücksichtigt werden, wenn sie angemessen, betrieblich veranlasst und ordnungsgemäß nachgewiesen sind. Hierzu müssen insbesondere Angaben zu Ort, Datum, Teilnehmern, Anlass und Höhe der Aufwendungen dokumentiert werden. Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden in der privaten Wohnung gehören hingegen zu den nicht abziehbaren Kosten der privaten Lebensführung. (vgl. Puke 2023, S. 63)
Beispiel: Eine Unternehmerin lädt einen potenziellen Kunden zum Geschäftsessen in ein Restaurant ein, um über eine Zusammenarbeit zu verhandeln. Sie bewahrt die Restaurantrechnung auf und dokumentiert den Anlass sowie die Teilnehmer der Bewirtung. Die angemessenen Bewirtungskosten können nach den steuerlichen Vorschriften teilweise als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag



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