Bewertungswahlrechte
Bewertungswahlrechte sind gesetzlich erlaubte Entscheidungsspielräume bei der Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden. Dadurch können teilweise unterschiedlich hohe Werte angesetzt werden. (vgl. Schneck 2018, S. 93 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen kann bei einer Bewertung zwischen zwei gesetzlich zulässigen Wertansätzen wählen und dadurch z. B. einen höheren oder niedrigeren Bilanzwert ausweisen.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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