Bewertungspolitik
Die Bewertungspolitik bezeichnet die Nutzung von bestehenden Bewertungswahlrechten und damit verbundener Bewertungsspielräume zur gezielten Gestaltung der Höhe von Bilanzposten. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 31)
Beispiel: Ein Unternehmen kann bei einem zulässigen Bewertungswahlrecht zwischen zwei Methoden wählen. Es entscheidet sich für die Methode, durch die ein Bilanzposten mit 100.000 € statt 90.000 € angesetzt wird. Dadurch beeinflusst es die Höhe der Bilanzsumme.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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