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Bewertungsmaßstäbe

23. Sept.
1 Min. Lesezeit

Bewertungsmaßstäbe sind Normen zur Festlegung des Wertes eines Geschäftsvorfalls. Im Handelsrecht und Steuerrecht gibt es unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe, beispielsweise Anschaffungskosten und Herstellungskosten, Börsenpreise oder Marktpreise, beizulegender Wert, Barwert und Teilwert. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 31)


Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine für 100.000 €. Die Anschaffungskosten von 100.000 € stellen einen Bewertungsmaßstab dar, anhand dessen die Maschine zunächst in der Bilanz bewertet wird.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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