Bewertungsgesetz
- Andreas Armster

- 14. Juni
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Das Bewertungsgesetz (BewG) regelt die steuerliche Bewertung von Vermögen, Grundstücken und anderen Wirtschaftsgütern. Es legt fest, nach welchen Methoden Werte für steuerliche Zwecke ermittelt werden. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 21)
Beispiel: Für die Berechnung der Grundsteuer wird der Wert eines Grundstücks nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes (BewG) ermittelt.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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