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Bewertungseinheit

23. Sept.
1 Min. Lesezeit

Eine Bewertungseinheit ist die Zusammenfassung mehrerer Vermögensgegenstände und/oder Schulden zu einer gemeinsamen Einheit, die abweichend vom Grundsatz der Einzelbewertung gemeinsam bewertet werden darf. Dies ist nach § 254 HGB unter bestimmten Voraussetzungen möglich, beispielsweise bei Sicherungsbeziehungen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 31)


Beispiel: Ein Unternehmen hat eine Forderung über 100.000 € in US-Dollar und schließt zur Absicherung des Wechselkursrisikos ein entsprechendes Devisentermingeschäft ab. Beide Geschäfte können unter den Voraussetzungen des § 254 HGB zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst werden.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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