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Beweismittel

Beweismittel sind alle zulässigen Mittel, mit denen die Finanzbehörde den steuerlich relevanten Sachverhalt ermittelt und nachweist. Hierzu gehören insbesondere Auskünfte von Beteiligten oder Dritten, Sachverständigengutachten, Urkunden und Akten sowie der Augenschein. Die Finanzbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, welche Beweismittel im Einzelfall erforderlich sind. (vgl. Puke 2023, S. 61)


Beispiele: Rechnungen, Verträge, Urkunden, Aktennotizen


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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