Beweislast
- Andreas Armster

- 26. Sept. 2025
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Unter Beweislast versteht man die Pflicht einer Partei, die tatsächlichen Voraussetzungen für ihre Ansprüche oder Rechte nachzuweisen. Im Kaufrecht trägt grundsätzlich der Käufer die Beweislast dafür, dass ein Mangel bei Gefahrübergang vorlag. Bei einer Haltbarkeitsgarantie (§ 443 Abs. 2 BGB) wird jedoch vermutet, dass ein während der Garantiezeit auftretender Mangel vom Garantiegeber zu vertreten ist. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 208)
Beispiel: Zeigt ein Neuwagen innerhalb der Garantiezeit einen Defekt, muss der Käufer nur beweisen, dass der Defekt in der Garantiezeit aufgetreten ist.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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