Beweisfunktion
Die Beweisfunktion einer Formvorschrift bedeutet, dass Vereinbarungen oder Erklärungen dokumentiert werden, damit ihr Inhalt im Streitfall leichter nachgewiesen werden kann. (vgl. Fischer 2023, S. 104)
Beispiel: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag dient der Beweisfunktion, weil dadurch später nachgewiesen werden kann, welche Arbeitsbedingungen vereinbart wurden.
Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer




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