Beurteilungsgrundsätze
Beurteilungsgrundsätze sind betriebliche Richtlinien, nach denen die Leistung und das Verhalten von Arbeitnehmern beurteilt werden. Sie legen also fest, welche Kriterien bei einer Mitarbeiterbeurteilung berücksichtigt werden, zum Beispiel Sorgfalt, Selbstständigkeit, Einsatzfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Die allgemeinen Beurteilungsgrundsätze müssen der Zustimmung des Betriebsrates bedürfen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 138)
Beispiel: Ein Unternehmen möchte seine Mitarbeiter regelmäßig beurteilen. Dafür legt es gemeinsam mit dem Betriebsrat Kriterien fest, zum Beispiel Zuverlässigkeit, Sorgfalt und Selbstständigkeit. Ein Mitarbeiter wird anschließend anhand dieser Kriterien bewertet. Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht auf die Grundsätze einigen, entscheidet die Einigungsstelle.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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