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Beurkundung

21. Aug.
1 Min. Lesezeit

Eine Beurkundung ist die schriftliche und rechtlich verbindliche Festhaltung einer oder mehrerer Willenserklärungen in einer Urkunde. Bei einer notariellen Beurkundung werden die Willenserklärungen vor einem Notar abgegeben und von diesem in einer Urkunde bestätigt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 138)


Beispiel: Eine Person möchte ein Grundstück kaufen. Käufer und Verkäufer erklären vor einem Notar, dass sie den Kaufvertrag abschließen möchten. Der Notar hält die Erklärungen in einer notariellen Urkunde fest. Damit ist der Vertrag beurkundet.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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