Beugehaft
Die Beugehaft ist ein staatliches Zwangsmittel, mit dem eine Behörde die Erfüllung einer bestimmten Verpflichtung erzwingen soll. Sie darf jedoch nur eingesetzt werden, wenn ein Gesetz dies ausdrücklich erlaubt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 138)
Beispiel: Ein Schuldner muss im Rahmen einer Zwangsvollstreckung eine Vermögensauskunft abgeben, weigert sich aber, dies zu tun. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann Beugehaft angeordnet werden, um ihn zur Abgabe der Vermögensauskunft zu bewegen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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