Betriebsübergang
Beim Betriebsübergang geht ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen neuen Inhaber über. Der neue Inhaber übernimmt grundsätzlich die bestehenden Arbeitsverhältnisse und wird damit zum Arbeitgeber. (vgl. Schneck 2018, S. 93 ff.)
Beispiel: Kauft Unternehmen B eine Filiale von Unternehmen A, werden die Mitarbeiter der Filiale automatisch Arbeitnehmer von B. Eine Kündigung allein wegen des Betriebsübergangs ist unwirksam (§ 613a BGB).
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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