Betriebsversammlung
Eine Betriebsversammlung ist eine nichtöffentliche Versammlung der Beschäftigten eines Betriebs, die vom Vorsitzenden des Betriebsrats geleitet wird. Sie dient vor allem dem Austausch zwischen Betriebsrat und Arbeitnehmern sowie dazu, dass der Betriebsrat über seine bisherige Arbeit Rechenschaft ablegt. Die Betriebsversammlung ist dabei nicht übergeordnet zum Betriebsrat. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 135)
Beispiel: In einem Supermarkt mit 50 Beschäftigten plant die Geschäftsleitung, die Arbeitszeiten neu zu verteilen. Der Betriebsrat lädt deshalb zu einer Betriebsversammlung ein. Dort informiert er die Mitarbeiter über die geplante Änderung, berichtet über seine bisherigen Gespräche mit der Geschäftsleitung und die Beschäftigten können Fragen stellen und ihre Meinung äußern.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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