Betriebsvermögensbewertung
Die Betriebsvermögensbewertung bedeutet die Bewertung des Betriebsvermögens für steuerliche Zwecke. Dabei sind vor allem Anschaffungskosten und Herstellungskosten sowie der Teilwert wichtig. Für die steuerliche Bewertung gelten grundsätzlich die handelsrechtlichen Werte, wenn ein Jahresabschluss erstellt werden muss. Bei der Einheitsbewertung von Betriebsvermögen ist der gemeine Wert der Bewertungsmaßstab. (vgl. Schneck 2018, S. 93 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine für 100.000 €. Nach einigen Jahren ist sie nur noch 60.000 € wert. Für die Betriebsvermögensbewertung wird geprüft, welcher Wert steuerlich anzusetzen ist. Die 60.000 € können dabei beispielsweise den maßgeblichen Wert darstellen.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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