Betriebsverfassungsgesetz
- Andreas Armster

- 7. Juli
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Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Mitbestimmungsrechte und Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer in Betrieben. Es schafft die rechtliche Grundlage für die Wahl und Arbeit von Betriebsräten und sieht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zum Wohl der Belegschaft vor. Es gilt für alle Betriebe in Deutschland mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 138 ff.)
Beispiel: In einem Unternehmen mit 30 Mitarbeitenden wird ein Betriebsrat gewählt, der bei der Arbeitszeitregelung mitbestimmen darf (§ 87 BetrVG).
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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