Betriebsverfassung
Die Betriebsverfassung ist die arbeitsrechtliche Grundordnung eines Betriebs. Sie regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Ein wichtiges Element ist die Beteiligung der Arbeitnehmer durch den Betriebsrat an bestimmten betrieblichen Entscheidungen. Grundlage dafür ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 135)
Beispiel: In einem Unternehmen möchte der Arbeitgeber die Arbeitszeiten der Beschäftigten grundlegend ändern. Der Betriebsrat wird dabei beteiligt und kann seine Mitbestimmungsrechte ausüben. Arbeitgeber und Betriebsrat können sich außerdem freiwillig in einer Betriebsvereinbarung auf eine konkrete Regelung einigen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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