Betriebsvereinbarung
- Andreas Armster

- 7. Juli
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Eine Betriebsvereinbarung ist ein verbindlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der Regelungen zu sozialen und personellen Angelegenheiten im Betrieb festlegt. Sie basiert auf den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats und gilt unmittelbar und zwingend für alle Beteiligten (§ 77 BetrVG). (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 142)
Beispiel: Arbeitgeber und Betriebsrat einigen sich darauf, wann Pausen stattfinden und wie flexible Arbeitszeiten gehandhabt werden.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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