Betriebsstätte
Eine Betriebsstätte ist gemäß § 12 AO eine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Dazu zählen beispielsweise Geschäftsstellen, Zweigniederlassungen sowie bestimmte länger dauernde Bauausführungen oder Montagen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 30)
Beispiel: Ein Unternehmen richtet für ein Bauprojekt eine feste Baustelle ein, auf der es 8 Monate tätig ist. Diese Baustelle kann als Betriebsstätte gelten und eine beschränkte Steuerpflicht des Unternehmens begründen.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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