Betriebsräteversammlung
Die Betriebsräteversammlung ist eine mindestens einmal jährlich stattfindende Versammlung bei Unternehmen mit mehreren Betrieben. Sie wird vom Gesamtbetriebsrat einberufen. Teilnehmen nehmen die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der einzelnen Betriebsräte sowie weitere Mitglieder der Betriebsausschüsse. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 134)
Beispiel: Ein Unternehmen hat fünf Filialen, und jede Filiale hat einen eigenen Betriebsrat. Einmal im Jahr treffen sich die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden aller fünf Betriebsräte zur Betriebsräteversammlung. Dort berichtet der Gesamtbetriebsrat zum Beispiel, welche Themen er im vergangenen Jahr mit der Unternehmensleitung besprochen hat. Anschließend berichtet die Geschäftsführung über die wirtschaftliche Situation, etwa: „Der Umsatz ist gesunken, deshalb sollen im nächsten Jahr zwei neue Standorte eröffnet und 20 zusätzliche Mitarbeiter eingestellt werden.“
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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