top of page
Das Bild zeigt einen Werbebanner von Amazon.

Betriebsrat

Der Betriebsrat ist das zentrale Organ der betrieblichen Mitbestimmung und vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber. Je nach Betriebsgröße variiert seine Zusammensetzung (§ 9 BetrVG). (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 138 ff.)


Beispiel: In einem Unternehmen mit 300 Beschäftigten besteht der Betriebsrat aus 9 Mitgliedern. Er wird etwa bei Arbeitszeitregelungen eingebunden und kann mitbestimmen.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

Kommentare


bottom of page