Betriebsrat
- Andreas Armster

- 7. Juli
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Der Betriebsrat ist das zentrale Organ der betrieblichen Mitbestimmung und vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber. Je nach Betriebsgröße variiert seine Zusammensetzung (§ 9 BetrVG). (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 138 ff.)
Beispiel: In einem Unternehmen mit 300 Beschäftigten besteht der Betriebsrat aus 9 Mitgliedern. Er wird etwa bei Arbeitszeitregelungen eingebunden und kann mitbestimmen.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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