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Betriebsnotwendige Kapital

Das betriebsnotwendige Kapital ist der Teil des Kapitals, der zur Erreichung des Betriebszwecks tatsächlich erforderlich ist. Es ergibt sich aus dem betriebsnotwendigen Vermögen abzüglich nicht betriebsnotwendiger Abzugsposten wie passive Rechnungsabgrenzungen oder erhaltene Anzahlungen und bildet die Basis für die Kalkulation von Leistungen und Kosten. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 342 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen hat ein betriebsnotwendiges Vermögen von 970.000 €. Davon werden 70.000 € als passive Rechnungsabgrenzungen und Anzahlungen abgezogen. Das betriebsnotwendige Kapital beträgt somit 900.000 € und dient als Grundlage für die Kalkulation von Leistungen und Kosten.


Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas

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