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Betriebsleistungssteuern

Autorenbild: Andreas ArmsterAndreas Armster

Betriebsleistungssteuern sind Steuern, die auf die erbrachten Leistungen eines Betriebs erhoben werden. Diese Steuern werden aufgrund der Umsätze oder Einnahmen aus den erbrachten Dienstleistungen oder dem Verkauf von Waren erhoben. (vgl. Kußmaul 2016, S. 435)


Beispiele: Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 435

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