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Betriebsgeheimnis

21. Aug.
1 Min. Lesezeit

Ein Betriebsgeheimnis sind betriebliche Informationen, deren Geheimhaltung im schutzwürdigen Interesse des Unternehmens liegt. Dazu gehören beispielsweise Produktionsverfahren, Erfindungen, Kundenlisten und Lieferantenlisten, Kalkulationen, Umsätze oder laufende Verhandlungen. Arbeitnehmer sind aufgrund ihrer Treuepflicht grundsätzlich dazu verpflichtet, solche geheimhaltungsbedürftigen Informationen nicht weiterzugeben. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 127)


Beispiel: Ein Mitarbeiter eines Unternehmens kennt ein neues Produktionsverfahren, mit dem das Unternehmen günstiger produzieren kann. Da dieses Verfahren einen Wettbewerbsvorteil darstellt, darf der Mitarbeiter die Informationen nicht an ein Konkurrenzunternehmen weitergeben.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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