Betriebsfinanzamt
Das Betriebsfinanzamt ist das Finanzamt, das für die steuerlichen Angelegenheiten eines Betriebs zuständig ist. Bei einem inländischen Betrieb richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ort der Geschäftsleitung. Handelt es sich um einen ausländischen Betrieb mit einer Betriebsstätte in Deutschland, ist das Finanzamt am Ort der inländischen Betriebsstätte zuständig. (vgl. Puke 2023, S. 57)
Beispiel: Eine GmbH hat ihre Geschäftsleitung in Köln und betreibt dort ihr Unternehmen. Für die steuerlichen Angelegenheiten der Gesellschaft ist daher das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung in Köln befindet.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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