Betriebseinnahmen
Betriebseinnahmen sind alle Einnahmen, die einem Betrieb im Rahmen einer gewerblichen, landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen oder selbstständigen Tätigkeit zufließen. Sie können in Geld oder als geldwerter Vorteil erfolgen und erhöhen grundsätzlich das Betriebsvermögen, soweit es sich nicht um Einlagen handelt. Betriebseinnahmen entstehen insbesondere durch den Verkauf von Waren oder Wirtschaftsgütern sowie durch die Erbringung von Dienstleistungen. (vgl. Puke 2023, S. 57)
Beispiel: Ein selbstständiger Webdesigner erstellt eine Internetseite für einen Kunden und erhält dafür 2.500 €. Diese Zahlung stellt eine Betriebseinnahme dar und ist bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns zu berücksichtigen.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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