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Betriebsbuße

21. Aug.
1 Min. Lesezeit

Eine Betriebsbuße (auch Betriebsstrafe) ist eine betriebliche Sanktion für leichtere Verstöße gegen die betriebliche Ordnung. Dazu können beispielsweise ein förmlicher Verweis, eine Geldbuße oder eine Gehaltskürzung gehören. Eine Betriebsbuße darf nur verhängt werden, wenn sie für den entsprechenden Verstoß vorher in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung angekündigt wurde. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 124)


Beispiel: In einem Betrieb ist in einer Betriebsvereinbarung festgelegt, dass wiederholtes unentschuldigtes Zuspätkommen mit einer Betriebsbuße geahndet werden kann. Ein Mitarbeiter kommt trotz mehrerer Ermahnungen wiederholt ohne ausreichenden Grund zu spät. Daraufhin kann gegen ihn die vorher festgelegte betriebliche Sanktion verhängt werden.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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