Betriebsbedingte Kündigung
- Andreas Armster

- 29. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt, wenn der Arbeitgeber aufgrund wirtschaftlicher oder organisatorischer Gründe (z. B. Auftragsmangel, Rationalisierungen oder Wegfall von Arbeitsplätzen) den Personalbestand reduzieren muss und für den betroffenen Arbeitnehmer keine andere Beschäftigungsmöglichkeit besteht. Dabei muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl treffen und besonders schutzwürdige Mitarbeiter (z. B. ältere, langjährig Beschäftigte oder Unterhaltspflichtige) vorrangig berücksichtigen. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 285 f.)
Beispiel: Ein Möbelhersteller erhält deutlich weniger Aufträge und fährt die Produktion dauerhaft herunter. Dadurch wird eine komplette Abteilung geschlossen. Für einen der dort beschäftigten Mitarbeiter gibt es keine alternative Einsatzmöglichkeit im Betrieb. Nach einer korrekten Sozialauswahl kündigt der Arbeitgeber diesem Mitarbeiter betriebsbedingt.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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