Betriebsausgaben
- Andreas Armster

- 5. Juli
- 1 Min. Lesezeit
Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind und der Erzielung betrieblicher Einkünfte dienen. Sie mindern den steuerpflichtigen Gewinn und können bei Einkünften aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb sowie selbstständiger Tätigkeit berücksichtigt werden. Voraussetzung ist ein objektiver Zusammenhang mit dem Betrieb. Bestimmte Aufwendungen sind jedoch gesetzlich vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen. (vgl. Puke 2023, S. 56 f.)
Beispiel: Ein selbstständiger Fotograf kauft eine neue Kamera und bezahlt die Miete für sein Fotostudio. Da beide Ausgaben unmittelbar durch seine berufliche Tätigkeit veranlasst sind, können sie als Betriebsausgaben den steuerpflichtigen Gewinn mindern.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag



Kommentare