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Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein Unternehmen (Besitzunternehmen) einer Kapitalgesellschaft (Betriebsgesellschaft) eine wesentliche Betriebsgrundlage überlässt (sachliche Verflechtung) und gleichzeitig personell beherrscht, sodass die Vermietung steuerlich als gewerbliche Tätigkeit gilt. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 147 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmer vermietet seiner eigenen GmbH ein Fabrikgebäude, das für den Betrieb notwendig ist. Da er zugleich Eigentümer des Gebäudes und Gesellschafter der GmbH ist, liegt eine Betriebsaufspaltung vor und die Mieteinnahmen gelten als gewerbliche Einkünfte.


von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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