Betriebsaufgabe
- Andreas Armster

- 5. Juli
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Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn ein Betrieb dauerhaft eingestellt und die dem Betrieb zugeordneten Wirtschaftsgüter veräußert oder in das Privatvermögen überführt werden. Steuerlich wird die Betriebsaufgabe wie eine Veräußerung behandelt. Ein dabei entstehender Aufgabegewinn zählt zu den betrieblichen Einkünften und kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt sein. (vgl. Puke 2023, S. 56 f.)
Beispiel: Ein Einzelunternehmer beendet seine Geschäftstätigkeit, verkauft die Maschinen und den Warenbestand und übernimmt das Betriebsgebäude in sein Privatvermögen. Da der Betrieb endgültig aufgegeben wird, liegt eine Betriebsaufgabe vor. Ein dabei entstehender Aufgabegewinn ist nach den steuerlichen Vorschriften zu versteuern und kann unter bestimmten Voraussetzungen tarifbegünstigt sein.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag



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