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Betriebliche Übung

31. Aug.
1 Min. Lesezeit

Betriebliche Übung bedeutet, dass durch eine wiederholte und vorbehaltlose Leistung des Arbeitgebers ein Vertrauenstatbestand entsteht, der den Inhalt des Arbeitsverhältnisses beeinflussen kann. Dadurch können Ansprüche entstehen, die ursprünglich nicht im Arbeitsvertrag vereinbart waren. (vgl. Schneck 2018, S. 93 ff.)


Beispiel: Ein Arbeitgeber zahlt seinen Mitarbeitern drei Jahre hintereinander freiwillig Weihnachtsgeld in gleicher Höhe, ohne einen Vorbehalt zu erklären. Dadurch kann für die Arbeitnehmer ein Anspruch auf Weihnachtsgeld entstehen, obwohl dies nicht im Arbeitsvertrag steht.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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