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Betriebliche Überwachungseinrichtungen

21. Juli
1 Min. Lesezeit

Betriebliche Überwachungseinrichtungen sind technische Geräte oder Systeme, die dazu dienen, das Verhalten oder die Arbeitsleistung von Arbeitnehmern zu überwachen. Ihre Einführung und Nutzung unterliegen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 624)


Beispiel: Ein Unternehmen installiert ein Zeiterfassungssystem mit elektronischen Zugangskarten, das die Arbeitszeiten der Beschäftigten dokumentiert. Da damit das Verhalten der Arbeitnehmer überwacht werden kann, muss der Betriebsrat der Einführung zustimmen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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