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Betriebliche Veräußerungsrente

5. Juli
1 Min. Lesezeit

Eine betriebliche Veräußerungsrente liegt vor, wenn ein Betrieb oder Teilbetrieb gegen die Zahlung einer Leibrente veräußert wird. Die vereinbarte Rente stellt dabei den Gegenwert für den Kaufpreis dar. Die laufenden Rentenzahlungen werden beim Erwerber als Betriebsausgaben behandelt, während sie beim Veräußerer grundsätzlich als nachträgliche Betriebseinnahmen gelten und unter bestimmten Voraussetzungen steuerpflichtig werden. (vgl. Puke 2023, S. 55)


Beispiel: Eine Unternehmerin verkauft ihren Handwerksbetrieb an ihren Nachfolger. Anstelle eines einmaligen Kaufpreises vereinbaren beide eine lebenslange monatliche Leibrente. Der Käufer kann die Rentenzahlungen als Betriebsausgaben berücksichtigen, während die Verkäuferin die Zahlungen nach den steuerlichen Vorschriften als nachträgliche Betriebseinnahmen behandelt.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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