Betriebliche Versorgungsrenten
- Andreas Armster

- 5. Juli
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Betriebliche Versorgungsrenten sind wiederkehrende Rentenzahlungen, die als Vergütung für langjährige oder treue Dienste im Betrieb geleistet werden. Im Gegensatz zur betrieblichen Veräußerungsrente dienen sie nicht als Gegenleistung für die Übertragung von Wirtschaftsgütern. Die Rentenzahlungen sind beim Verpflichteten in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar und werden beim Empfänger unter den gesetzlichen Voraussetzungen als nachträgliche Einkünfte versteuert. (vgl. Puke 2023, S. 55)
Beispiel: Ein langjähriger Gesellschafter scheidet aus einem Familienunternehmen aus und erhält als Anerkennung seiner langjährigen Tätigkeit eine lebenslange monatliche Versorgungsrente. Das Unternehmen kann die Rentenzahlungen als Betriebsausgaben abziehen, während der ehemalige Gesellschafter sie nach den steuerlichen Vorschriften als nachträgliche Einkünfte versteuert.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag



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