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Betriebliche Sozialleistungen und Zusatzleistungen

29. Juli 2025
1 Min. Lesezeit

Betriebliche Sozialleistungen und Zusatzleistungen sind vom Arbeitgeber zusätzlich zum vereinbarten Entgelt gewährte Leistungen, die nicht direkt an die Arbeitsleistung gebunden sind. Sie orientieren sich meist an Kriterien wie Betriebszugehörigkeit oder Position und umfassen z. B. Sachleistungen, Dienstleistungen oder finanzielle Zuschüsse. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 455 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen bietet seinen Mitarbeitenden kostenloses Mittagessen in der Kantine und übernimmt die Kosten für eine betriebliche Altersvorsorge. Diese Leistungen gelten unabhängig von der konkreten Arbeitsleistung und zählen zu den betrieblichen Zusatzleistungen.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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