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Betriebliche Lohngestaltung

13. Aug.
1 Min. Lesezeit

Betriebliche Lohngestaltung bezeichnet die Festlegung allgemeiner Grundsätze zur Lohnfindung, insbesondere zur innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und Lohntransparenz. Sie unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 395)


Beispiel: Ein Betrieb legt fest, dass Arbeitnehmer für besondere Arbeitserschwernisse eine zusätzliche Zulage erhalten.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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