Betriebliche Datenschutz
Der betriebliche Datenschutz regelt den Umgang eines Arbeitgebers mit personenbezogenen Daten von Arbeitnehmern. Die Verarbeitung solcher Daten ist grundsätzlich nur erlaubt, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage besteht, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis. Arbeitnehmer können außerdem Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihrer gespeicherten Daten verlangen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 176)
Beispiel: Ein Arbeitgeber speichert die Adresse, Bankverbindung und Gehaltsdaten eines Mitarbeiters. Diese Daten dürfen verarbeitet werden, soweit dies für das Arbeitsverhältnis erforderlich bzw. gesetzlich erlaubt ist. Stellt der Mitarbeiter fest, dass seine Adresse falsch gespeichert wurde, kann er die Berichtigung verlangen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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