Betriebliche Altersvorsorge
- Andreas Armster

- 30. Juli
- 1 Min. Lesezeit
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine vom Arbeitgeber angebotene Zusatzrente, die die gesetzliche Rente ergänzt. Sie wird als zweite Säule der Altersvorsorge neben der gesetzlichen und privaten Vorsorge verstanden. Arbeitgeber können zwischen verschiedenen Durchführungswegen wählen, z. B. Direktversicherung oder Pensionskasse. Ziel ist es, die Versorgungslücke im Alter zu verringern und die Attraktivität des Unternehmens zu erhöhen. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 460 f.)
Beispiel: Ein Unternehmen bietet seinen Mitarbeitenden eine Direktversicherung an: Es zahlt monatlich 100 € in eine Lebensversicherung ein, die dem Mitarbeitenden bei Renteneintritt als zusätzliche Altersrente ausgezahlt wird.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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