Beteiligungsfinanzierung
Beteiligungsfinanzierung ist die Finanzierung einer Existenzgründung durch die Aufnahme eines Partners, der Kapital in die Gesellschaft einbringt. Das eingebrachte Kapital gilt als Solidarkapital, das im Gewinn beteiligt wird, bei Verlusten aber nicht aus dem Betriebsvermögen nachgezahlt werden muss. Dabei kann die Haftung der Gesellschafter begrenzt sein, wodurch oft zusätzliche Sicherheiten notwendig werden. (vgl. Carstensen 2017, S. 57 f.)
Beispiel: Existenzgründerin A gründet mit einem Partner die AB-GmbH. Beide bringen jeweils 15.000 EUR Kapital ein, wodurch die GmbH über ein Stammkapital von 30.000 EUR verfügt. Für einen notwendigen Investitionskredit von 80.000 EUR trägt jeder Gesellschafter entsprechend seinen Anteil zum Eigenkapital bei, während das Risiko auf das Gesellschaftskapital begrenzt bleibt.
Carstensen, S. (2017): Existenzgründung: Praktischer Leitfaden mit vielen Fallbeispielen. So sichern Sie nachhaltig die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Gabler




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