Beteiligungen
- Andreas Armster

- 3. Feb.
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Beteiligungen sind Anteile an anderen Unternehmen, die dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen, ohne dass ein beherrschender Einfluss besteht. Eine Beteiligung wird nach § 271 Abs. 1 HGB regelmäßig vermutet, wenn der Anteil mehr als 20 % des Kapitals beträgt. (vgl. Roos 2024, S. 213)
Beispiel: Ein Unternehmen hält 25 % der Anteile an einer anderen GmbH, um langfristig die Zusammenarbeit zu sichern. Da kein beherrschender Einfluss besteht, werden die Anteile in der Bilanz als Beteiligung ausgewiesen.
Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag



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